Willkommen beim Bayerischen Schachbund!



 

 

 

 

BAYERISCHER SCHACHBUND E. V.

 

 

 

TURNIERORDNUNG

 

 

 

In der Fassung vom 15. Juni 2002

 

 

 

 

Herausgegeben durch Ralph Alt, 1. Bundesspielleiter, Pettenkoferstr. 5, 80336 München, email: schach.muenchen @t-online.de


1. Abschnitt: Allgemeines

 

1.1 Spielregeln

1.2 Rauch- und Alkoholverbot, Verhalten der Spieler

1.3 Spielberechtigung

1.4 Spieljahr

1.5 Spielbetrieb

1.6 Bundesspielleiter

1.7 Turnierausschreibung

1.8 Partiebulletin

1.9 Einspruch gegen Entscheidungen von Turnier­leitern/Schiedsrichtern

1.10 Beschwerden gegen Entscheidungen des Spiellei­ters

 

2. Abschnitt: Einzelturniere

 

2.1 Bayerische Schachmeisterschaft

2.1.1 Allgemeines

2.1.2 Allgemeine Meisterschaft

2.1.3 Schachmeisterschaft der Damen

2.2 Bayerische Schachmeisterschaft der Senioren

2.3 Bayerisches Schachpokalturnier

2.4 Bayerische Schnellschachmeisterschaft

2.5 Bayerische Blitzschachmeisterschaft

2.6 Bayerische Schnellschachmeisterschaft der Damen

2.7 Bayerische Blitzschachmeisterschaft der Damen

 

3. Abschnitt: Mannschaftsturniere

 

3.1 Allgemeine Bestimmungen

3.1.1 Bedenkzeit

3.1.2 Wertung

3.1.3 Pflichten des Heimvereins

3.1.4 Schiedsrichter

3.1.5 Spielbeginn

3.1.6 Unzulässiger Spielereinsatz

 

3.2 Bayerische Mannschaftsmeisterschaft

3.2.1 Klassen und Gruppen

3.2.2 Spielmodus

3.2.3 Aufstieg

3.2.4 Abstieg

3.2.5 Terminfestlegung

3.2.6 Mannschaftsnominierung

3.2.7 Schiedsrichter

3.2.8 Mannschaftsaufstellung

3.2.9 Einsatz von Spielern

3.2.10 Geldbußen

 

3.3 Bayerische Schach-Mannschaftsmeisterschaft der Damen

3.3.1 Klassen und Gruppen

3.3.2 Spielmodus

3.3.3 Terminfestlegung und Paarungsplan

3.3.4 Mannschaftsmeldungen

3.3.5 Mannschaftsnominierungen

3.3.6 Mannschaftsaufstellung

3.3.7 Einsatz von Spielerinnen

3.3.8 Geldbußen

 

3.4 Bayerisches Schach-Mannschaftspokalturnier

3.4.1 Spielmodus

3.4.2 Durchführung

 

3.5 Bayerische Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft

3.5.1 Klassen und Gruppen

3.5.2 Spielmodus

3.5.3 Aufstieg

3.5.4 Abstieg

3.5.5 Durchführung

3.5.6 Experimentierklausel

 

3.6 Bayerische Blitzschach-Mannschaftsmeisterschaft

 


1.    Abschnitt: Allgemeines

1.1.   Spielregeln

Für die Turniere des Bayerischen Schachbundes e.V. (BSB) gelten, soweit diese Turnierordnung (TO) nichts anderes bestimmt, nacheinander

- die TO des Deutschen Schachbundes (DSB),

- die Regelwerke des Weltschachbundes (FIDE).

 

1.2.   Rauch- und Alkoholverbot, Verhalten der Spieler

1.2.1.     Im Turniersaal herrscht striktes Rauchverbot.

1.2.2.     In der Ausschreibung kann festgelegt werden, dass im Turnierareal oder in Teilen desselben keine alkoholischen Getränke angeboten oder verzehrt werden dürfen.

1.2.3.     Gebrauch störender Gegenstände ist untersagt.

1.3.   Spielberechtigung

1.3.1.     Jeder Teilnehmer an den Turnieren des BSB muss nach der Spielerpassordnung des DSB spielberechtigt sein.

1.3.2.     Diese Spielberechtigung ist auf Verlangen des Turnier- oder Spielleiters oder des Schiedsrichters zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzuzeigen.

1.3.3.     Der Bayerische Schachbund ist berechtigt, innerhalb seines Geltungsbereiches vorläufige Spielberechtigungen zu erteilen.

1.3.4.     Das erweiterte Präsidium kann beschließen, dass zu bestimmten Turnieren auch andere Spieler zugelassen werden (offene Turniere). Diese Spieler können keine Qualifikation erringen.

 

1.4.   Spieljahr

1.4.1.     Das Spieljahr beginnt in der Regel am 1. Oktober und endet am 30. September des darauf folgenden Jahres.

 

1.5.   Spielbetrieb

1.5.1.     In jedem Spieljahr werden folgende Turniere durchgeführt:

Einzelturniere:

- Bayerische Schachmeisterschaft

- Bayerische Schachmeisterschaft der Damen

- Bayerische Schachmeisterschaft der Senioren

- Bayerisches Schachpokalturnier

- Bayerische Schnellschachmeisterschaft

- Bayerische Blitzschachmeisterschaft

- Bayerische Blitzschachmeisterschaft der Damen

- Mannschaftsturniere:

- Bayerische Schach-Mannschaftsmeisterschaft

- Bayerische Schach-Mannschaftsmeisterschaft der Damen

- Bayerisches Schach-Mannschaftspokalturnier

- Bayerische Blitzschach-Mannschaftsmeisterschaft

- Bayerische Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft

- Bayerische Bezirks-Mannschaftspokalmeisterschaft der Damen

1.5.2.     Über die Einrichtung weiterer Turniere entscheidet das erweiterte Präsidium.

1.5.3.     Es können Startgebühren erhoben werden.

 

1.6.   Bundesspielleiter

1.6.1.     Die Spielleiter sind verantwortlich für die Ausschreibung und für die ordnungsgemäße Durchführung der Turniere. Sie sind Schiedsrichter im Sinne der Spielregeln der FIDE.

1.6.2.     Spielleiter sind für die Jugendturniere die Referenten der BSJ, für die Damenturniere der Referent für Damenschach, im übrigen die Bundesspielleiter.

1.6.3.     Die Bundesspielleiter regeln die Verteilung der Aufgaben untereinander. Im Streitfalle entscheidet das Präsidium.

1.6.4.     Die Spielleiter können sich von geeigneten Personen (Turnierleitern) vertreten lassen. Sie regeln den Einsatz von Schiedsrichtern bei den in Nr. 1.5 aufgezählten Turnieren.

1.6.5.     Die Spielleiter sind von Amts wegen verpflichtet, die Spiel- und Einssatzberechtigung nominierter oder eingesetzter Spieler zu überprüfen und die sich aus dem Einsatz nicht spielberechtigter oder nicht einsatzberechtiger Spieler ergebenden Korrekturen vorzunehmen.

 

1.7.   Turnierausschreibung

1.7.1.     Die Spielleiter legen in der Ausschreibung die Einzelheiten der Turnierdurchführung fest, soweit die Turnierordnung keine Regelung enthält.

1.7.2.     In der Ausschreibung werden die Termine festgelegt, bis zu welchen

- sich die Teilnehmer (Vereine oder Spieler) anmelden,

- Referenten oder Untergliederungen die vorberechtigten Teilnehmer melden,

- das in der Ausschreibung festgelegte Startgeld zu entrichten ist und in welcher Form dies zu geschehen hat,

- Ergebnisse von Wettkämpfen zu melden sind.

1.7.3.     Zugleich legt die Ausschreibung Form und Umfang der Meldungen fest.

1.7.4.     Tritt ein Teilnehmer trotz seiner Zusage ohne rechtzeitige Absage nicht an, ist gleichwohl das festgesetzte Nenngeld an den BSB zu entrichten. Nehmen an dem Turnier weniger Spieler oder Mannschaften teil, als in der Turnierordnung vorgesehen, erhält der Ausrichter die Nenngelder nicht angetretener Teilnehmer unter denselben Voraussetzungen, unter denen er einen im Haushalt ausgewiesenen Zuschuss zu beanspruchen hat, ausbezahlt

 

1.8.   Partiebulletin

1.8.1.     Soweit bei Turnieren des BSB Schreibpflicht besteht, wird ein Bulletin erstellt.

1.8.2.     Die Spieler sind verpflichtet, bei Abschluss des Wettkampfes dem Schiedsrichter die Originale ihrer Partieaufzeichnungen, ggf. gefertigte Abschriften hiervon zu überlassen.

1.8.3.     Dem Heimverein bleibt es überlassen, die Partien elektronisch zu erfassen und einzusenden.

 

1.9.   Einspruch gegen Entscheidungen von Turnierleitern/Schiedsrichtern

1.9.1.     Gegen die Entscheidung eines Turnierleiters oder Schiedsrichters kann Einspruch eingelegt werden.

1.9.2.     Über den Einspruch entscheidet der Spielleiter.

1.9.3.     Der Einspruch ist innerhalb von einer Woche nach dem Wettkampf schriftlich mit Begründung an den Spielleiter abzusenden. Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels oder eine andere dokumentierte Absendezeit maßgeblich.

1.9.4.     Bei Mannschaftswettkämpfen ist der Einspruch eines am Wettkampf beteiligten Vereins oder Spielers nur zulässig, wenn er zusammen mit der schriftlichen Ergebnismeldung angekündigt worden ist.

1.9.5.     Ein Einspruch eines vom Wettkampfausgang betroffenen, am Wettkampf nicht beteiligten Teilnehmers ist unzulässig, wenn lediglich der Verlauf einer Schachpartie oder die Entscheidung zum Ausgang einer Schachpartie aufgrund von deren Verlauf beanstandet wird.

 

1.10.        Beschwerden gegen Entscheidungen des Spielleiters

1.10.1. Gegen spieltechnische Entscheidungen eines Spielleiters kann Beschwerde an den Bundesrechtsausschuss erhoben werden. Die Beschwerde ist binnen einer Frist von einer Woche, beginnend mit dem Tag der Bekanntgabe der Entscheidung an den Betroffenen, in fünffacher kopierfähiger Ausfertigung beim Vorsitzenden des Bundesrechtsauschusses einzureichen.

1.10.2. Gleichzeitig mit der Beschwerdeeinlegung ist die Beschwerdegebühr gemäß § 7 Nr. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung einzuzahlen.

1.10.3. Einsprüche und Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung.

 

2.    Abschnitt: Einzelturniere

2.1.  Bayerische Schachmeisterschaft

2.1.1.     Allgemeines

2.1.1.1.              Die Bayerische Schachmeisterschaft wird als allgemeine Meisterschaft, Senioren- und Damenmeisterschaft durchgeführt. Für dieses Turnier gelten die nachfolgenden Absätze, soweit in den Einzelabschnitten nichts Besonderes geregelt ist.

2.1.1.2.              Die Bedenkzeit beträgt je Spieler zwei Stunden für die ersten 40 Züge und anschließend eine Stunde für den Rest der Partie.

2.1.1.3.              Bei Punktgleichheit entscheidet im Vollrundenturnier über die Platzierung die Wertung nach Sonneborn-Berger, bei Wertungsgleichheit die Mehrheit der Gewinnpartien. Im Turnier nach Schweizer System entscheidet bei Punktgleichheit die Wertung nach Buchholz, bei Wertungsgleichheit die verfeinerte Buchholz-Wertung, bei erneuter Wertungsgleichheit die Mehrzahl der Gewinnpartien. Ergibt sich nach allen Wertungen Gleichheit, wird der Titel gemeinsam verliehen; hängt von der Platzierung eine Vorberechtigung ab, so entscheidet das Los.

2.1.1.4.              Die Aufzeichnungen der Partien sind beim Turnierleiter abzugeben. Dabei ist darauf zu achten, dass diese dazu geeignet sind, ein Partiebulletin zu erstellen.

 

2.1.2.     Allgemeine Meisterschaft

2.1.2.1.              Die Meisterschaft wird in neun Runden nach Schweizer System ausgetragen. Die Teilnehmerzahl beträgt im Regelfall 30.

2.1.2.2.              Zugelassen zur Teilnahme sind Spieler und Spielerinnen, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

a) die auf den Plätzen 1 - 10 der vorjährigen Meisterschaft platzierten Spieler;

b) je zwei von den Bezirken zu benennende Spieler der Bezirksmeisterschaften des laufenden Spieljahres

c) benannter Teilnehmer der Jugendmeisterschaften des vorhergehenden oder des laufenden Spieljahres,

d) der erfolgreichere der beiden Vertreter des BSB am vorhergehenden Dähne-Pokal-Turnier. Falls dieser anderweitig qualifiziert ist oder verzichtet, so ist der andere Dähne-Pokal-Teilnehmer spielberechtigt,

e) die Bayerische Meisterin der letzten Damenmeisterschaft,

f) ein Vertreter des ausrichtenden Vereins oder Verbandes.

2.1.2.3.              Zur Ergänzung der Teilnehmerzahl kann der Bundesspielleiter weitere von den Bezirksverbänden vorgeschlagene Spieler oder Spielerinnen zulassen, wobei zu berücksichtigen sind:

a) die persönliche Qualifikation für die letzte, sofern sie nicht lediglich über einen Freiplatz oder Nachrückplatz an dieser teilgenommen haben, oder nächste deutsche Einzelmeisterschaft;

b) eine in der vorvorjährigen Meisterschaft erworbene Qualifikation nach (2) a und b, die aus triftigem Grund nicht wahrgenommen worden ist;

c) weitere Spieler nach Maßgabe ihrer Spielstärke, wobei mitgliederstarke Bezirke bevorzugt werden sollen.

2.1.2.4.              Der Sieger erhält den Titel "Bayerischer Meister ...".

2.1.2.5.              Für die deutsche Meisterschaft qualifizieren sich zwei Spieler gemäß Platzierung.

 

2.1.3.     Schachmeisterschaft der Damen

2.1.3.1.              Die Bayerische Schachmeisterschaft der Damen ist ein für Spielerinnen mit bayerischer Spielberechtigung offenes Turnier mit bis zu neun Runden Schweizer System. Eine gerade Teilnehmerzahl ist anzustreben.

2.1.3.2.              Zuschuss berechtigt sind:

a) die ersten 8 der vorjährigen Damenmeisterschaft,

b) je eine von den Bezirken zu benennende Spielerin.

2.1.3.3.              Bis zur Höchstzahl von 16 kann die Referentin für Damenschach weiterhin als zuschussberechtigt zulassen:

a) spielstarke Spielerinnen, die in den letztjährigen Meisterschaften aus triftigem Grund nicht teilnehmen konnten,

b) die bestplatzierte spielbereite Teilnehmerin der letztjährigen bayerischen Mädchenmeisterschaft,

c) eine Vertreterin des ausrichtenden Vereins oder Bezirks,

d) weitere Spielerinnen unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

da) persönliche Qualifikation für die letzte Deutsche Frauenmeisterschaft, sofern sie nicht lediglich über einen Freiplatz oder Nachrückplatz an dieser teilgenommen haben, oder für die nächste deutsche Frauenmeisterschaft,

db) weitere Spielerinnen nach Maßgabe ihrer Spielstärke, wobei Teilnehmerinnen an den Bezirksmeisterschaften, aus mitgliederstarken Bezirken und teilnehmerinnen der letztjährigen Bayerischen Meisterschaft in dieser Reihe zu bevorzugen sind.

2.1.3.4.              Die Siegerin erhält den Titel "Bayerische Damenmeisterin..."

2.1.3.5.              Werden für die alle zwei Jahre stattfindende Deutsche Frauen-Einzelmeisterschaft keine zwei Spielerinnen mehr zugelassen, müssen die beiden in Frage kommenden bayerischen Damenmeisterinnen einen Stichkampf um die Qualifikation austragen. Das Nähere bestimmt der Referent für Damenschach.

 

2.1.4.     Bayerische Schachmeisterschaft der Senioren

2.1.4.1.              Die Bayerische Schachmeisterschaft der Senioren wird als offene Meisterschaft ausgetragen. Die Einzelheiten der Durchführung werden vom Referenten für Seniorenschach festgelegt.

2.1.4.2.              Das Mindestalter beträgt bei den Herren 60 Jahre, bei den Damen 50 Jahre.

2.1.4.3.              Der Sieger erhält den Titel "Bayerischer Seniorenmeister ..."

 

2.2.  Bayerisches Schachpokalturnier

2.2.1.     Der BSB ermittelt die beiden bayerischen spielberechtigten Vertreter für die vom DSB veranstalteten Schlusskämpfe um den "Dähne-Pokal" ("Silberner Turm"). Kann oder will ein vorberechtigter Spieler nicht teilnehmen, so rücken die Finalverlierer nach.

2.2.2.     Jeder Bezirksverband meldet einen Teilnehmer. Aus diesen werden die Vertreter des BSB im K.-O.-System ermittelt. Dabei werden in der ersten Runde die Spieler aus dem südlichen Bereich (Bezirksverbände München-Stadt, Niederbayern, Oberbayern, Schwaben) und aus dem nördlichen Bereich (Bezirksverbände Mittelfranken, Oberfranken, Oberpfalz, Unterfranken) untereinander ausgelost.

2.2.3.     Die Bedenkzeit beträgt je Spieler zwei Stunden für die ersten 40 Züge, anschließend eine weitere Stunde für den Rest der Partie. Gespielt wird jeweils eine Partie. Endet diese Partie unentschieden, so wird der Sieger durch Los ermittelt.

 

2.3.  Bayerische Schnellschachmeisterschaft

2.3.1.     Die Bayerische Schnellschachmeisterschaft wird jährlich im Schweizer System mit elf Runden und mit einer Bedenkzeit von 30 Minuten je Spieler und Partie ausgetragen.

2.3.2.     Die Meisterschaft wird an zwei zusammenhängenden Tagen mit bis zu 40 Teilnehmern ausgetragen.

2.3.3.     Zugelassen zur Teilnahme sind der Reihe nach:

a) die acht Erstplatzierten der vorjährigen Meisterschaft;

b) Spieler, die für die bevorstehende Deutsche Schnellschach-Einzelmeisterschaft persönlich vorberechtigt sind, soweit es sich um Spieler mit bayerischer Spielberechtigung handelt;

c) der amtierende Deutsche Schnellschacheinzelmeister, soweit es sich um einen Spieler mit bayerischer Spielberechtigung handelt;

d) je drei von jedem Bezirksverband zu benennende Spieler;

e) zwei Spieler des ausrichtenden Vereins oder Verbandes;

f) zwei von der BSJ zu benannende Teilnehmer.

2.3.4.     Weitere freie Teilnehmerplätze können vom Bundesspielleiter und im anzustrebenden Einvernehmen mit den Bezirksverbänden vergeben werden.

2.3.5.     Für die Wertung gelten die Regelungen über die Bayerischen Meisterschaften entsprechend.

2.3.6.     Der Sieger erhält den Titel "Bayerischer Schnellschachmeister..."

2.3.7.     Die erstplatzierten Spieler sind für übergeordnete Turniere des DSB nach Maßgabe der TO des DSB qualifiziert.

 

2.4.  Bayerische Blitzschachmeisterschaften

2.4.1.     Die Bayerische Blitzschachmeisterschaft wird mit bis zu 36 Teilnehmern an einem Tag durchgeführt. Das Turnier kann als Schweizer System oder als Vollrundenturnier, ggf. mit Vor- und Endrundengruppen durchgeführt werden.

2.4.2.     Zugelassen zur Teilnahme sind der Reihe nach:

a) die acht Erstplatzierten der vorjährigen Meisterschaft;

b) Spieler und Spielerinnen mit bayerischer Spielberechtigung, die für die Deutsche Blitzschacheinzelmeisterschaft des Vorjahres vorberechtigt waren;

c) Deutsche Blitzschacheinzelmeister, soweit es sich um einen Spieler mit bayerischer Spielberechtigung handelt;

d) je drei von jedem Bezirksverband zu benennende Spieler und Spielerinnen;

e) ein Spieler oder eine Spielerin des ausrichtenden Vereins oder Verbandes;

f) ein von der BSJ benannter Teilnehmer der Jugend-Blitzschachmeisterschaften des vorhergehenden oder des laufenden Spieljahres.

2.4.3.     Weitere freie Teilnehmerplätze werden vom Bundesspielleiter und im anzustrebenden Einvernehmen mit den Bezirksverbänden vergeben

2.4.4.     Für die Wertung gelten die Regelungen über die Bayerischen Meisterschaften entsprechend

2.4.5.     Der Sieger erhält den Titel "Bayerischer Blitzschachmeister..."

2.4.6.     Die erstplatzierten Spieler sind für übergeordnete Turniere des DSB nach Maßgabe der TO des DSB qualifiziert.

 

2.5.  Bayerische Schnellschachmeisterschaft der Damen

2.5.1.     Das Turnier wird als offenes Turnier durchgeführt.

2.5.2.     Die Siegerin erhält den Titel "Bayerische Schnellschachmeisterin..."

 

2.6.  Bayerische Blitzschachmeisterschaft der Damen

2.6.1.     Die Bayerische Blitzschachmeisterschaft der Damen wird mit bis zu 24 Teilnehmerinnen durchgeführt.

2.6.2.     Zugelassen zur Teilnahme sind der Reihe nach:

a) die drei Erstplatzierten der Meisterschaft des Vorjahres;

b) Spielerinnen mit bayerischer Spielberechtigung, die für die Deutsche Damenblitzschacheinzelmeisterschaft des Vorjahres vorberechtigt waren;

c) die amtierende Deutsche Blitzschachmeisterin, soweit es sich um eine Spielerin mit bayerischer Spielgenehmigung handelt;

d) je zwei von jedem Bezirksverband zu benennende Spielerinnen;

e) eine Vertreterin des ausrichtenden Vereins oder Verbandes;

f) zwei von der BSJ zu benennende Mädchen.

g) Weitere freie Teilnehmerplätze werden vom Referenten für Damenschach und im anzustrebenden Einvernehmen mit den Bezirksverbänden vergeben.

2.6.3.     Bei Punktgleichheit entscheidet die Wertung nach Buchholz, bei Wertungsgleichheit die verfeinerte Buchholz-Wertung, bei erneuter Wertungsgleichheit die Mehrzahl der Gewinnpartien. Ergibt sich nach allen Wertungen Gleichheit, wird der Titel gemeinsam verliehen; hängt von der Platzierung eine Vorberechtigung ab, so entscheidet das Los.

2.6.4.     Die Siegerin erhält den Titel "Bayerische Blitzschachmeisterin..."

2.6.5.     Die erstplatzierten Spielerinnen sind für übergeordnete Turniere des DSB nach Maßgabe der TO des DSB qualifiziert.

 

 

3.    Abschnitt: Mannschaftsturniere

3.1.  Allgemeine Bestimmungen

3.1.1.     Bedenkzeit

Die Bedenkzeit beträgt, soweit nichts Besonderes geregelt ist, je Spieler zwei Stunden für die ersten 40 Züge und eine weitere Stunde für den Rest der Partie.

 

3.1.2.     Wertung

3.1.2.1.              Werden Mannschaftswettkämpfe als Vollrundenturnier durchgeführt, so gelten für die Ermittlung der Platzierung die nachfolgenden Regelungen:

3.1.2.2.              Gewertet wird zunächst nach Mannschaftspunkten. Dabei erhält eine Mannschaft mit mehr als der Hälfte der erreichbaren Brettpunkte zwei Mannschaftspunkte, mit der Hälfte der erreichbaren Brettpunkte einen Mannschaftspunkt und mit weniger als der Hälfte der erreichbaren Brettpunkte keinen Mannschaftspunkt. Dies gilt auch, wenn Mannschaften nicht vollzählig antreten. Ergibt sich bei dieser Wertung Punktgleichheit zwischen mehreren Mannschaften, so entscheidet über die Platzierung die Summe der erreichten Brettpunkte.

3.1.2.3.              Tritt eine Mannschaft zu mehr als der Hälfte der Anzahl der Runden nicht an, so werden die von ihr bzw. gegen sie erzielten Punkte gänzlich gestrichen.

3.1.2.4.              Wenn von der genauen Platzierung mannschafts- und brettpunktgleicher Mannschaften Auf- oder Abstieg abhängt, und es sich ergibt, dass eine oder mehrere Mannschaften nur deshalb einen Qualifikationsplatz erreichen, weil einer oder mehrere Wettkämpfe durch Nichtantreten oder durch nachträgliche Wertung des Wettkampfes mit 8:0 gewonnen wurden, so werden diesen Mannschaften zunächst die Brettpunkte aus den Begegnungen gegen diese dritten Gegner gestrichen. In diesem Fall werden auch die Brettpunkte anderer mannschafts- und brettpunktgleicher Mannschaften, die diese gegen solche dritten Mannschaften erzielt haben, gestrichen.

3.1.2.5.              Ergibt sich danach noch eine Gleichheit nach Mannschafts- und Brettpunkten, so entscheiden der Reihe nach:

1. die Mehrheit der Mannschaftssiege,

2. die Mehrheit der Gewinnpartien,

3. das Los.

3.1.2.6.              Scheiden bei mehr als zwei mannschafts- und brettpunktgleichen Mannschaften nach diesen Wertungen Mannschaften aus, so beginnt der Vergleich zwischen den verbliebenen Mannschaften wieder mit dem ersten Kriterium.

 

3.1.3.     Pflichten des Heimvereins

Der Heimverein ist für die ordnungsgemäße Abwicklung des Mannschaftskampfes verantwortlich. Insbesondere hat er für die Bereitstellung eines geeigneten Spiellokals und des Spielmaterials zu sorgen. Hierzu gehört auch die Bereitstellung von Mitschreibeformularen mit Durchschreibemöglichkeit. Es muss für die Gesamtspieldauer Spielgelegenheit bestehen.

 

3.1.4.     Schiedsrichter

3.1.4.1.              Jeder Mannschaftskampf wird von einem Schiedsrichter geleitet.

3.1.4.2.              Die Schiedsrichter haben die Pflichten und Befugnisse gemäß den Bestimmungen der FIDE-Regeln. Die Schiedsrichter treffen alle notwendigen Entscheidungen während der Mannschaftskämpfe. Der Schiedsrichter kann sich der Hilfe eines oder mehrerer Assistenten bedienen.

3.1.4.3.              Soweit nichts anderes bestimmt, wird bei Wettkämpfen, die nicht zentral ausgerichtet werden, der Schiedsrichter vom Heimverein gestellt. Dieser Schiedsrichter soll regelkundig sein. Er kann auch Teilnehmer der Heimmannschaft oder der Gastmannschaft sein.

3.1.4.4.              Die von der Spielleitung bestellten Schiedsrichter haben Anspruch auf Erstattung der Kosten nach der Finanzordnung.

3.1.4.5.              Ist ein bestellter Schiedsrichter nicht pünktlich anwesend, übernehmen die Mannschaftsführer solange die Kampfleitung und sind Schiedsrichter. Im Streitfalle gibt die Entscheidung des Heimmannschaftsführers den Ausschlag.

3.1.4.6.              Reklamiert ein Spieler in einem Mannschaftskampf, der nicht von einem von der Spielleitung bestellten Schiedsrichter geleitet wird, Remis nach Nr. 10.2 Satz 1 der FIDE-Regeln in der Fassung von 1997, so ist Anhang D der FIDE-Regeln anzuwenden mit der Maßgabe, dass der Spielleiter die Entscheidung trifft.

 

3.1.5.     Spielbeginn

3.1.5.1.              Zum festgesetzten Spieltermin sind die Uhren gemäß den FIDE-Regeln in Gang zu setzen.

3.1.5.2.              Ist eine Mannschaft mit der Bestellung eines Schiedsrichters, soweit sie hierzu verpflichtet ist, oder mit der Abgabe ihrer Mannschaftsaufstellung in Verzug, oder ist die erforderliche Mindestanzahl von Spielern nicht anwesend, so sind für alle Spieler dieser Mannschaft die Uhren anzustellen. Sind beide Mannschaftsaufstellungen verspätet, so müssen alle Uhren von Weiß angestellt werden.

 

3.1.6.     Unzulässiger Spielereinsatz

3.1.6.1.              Ein Spieler wird genullt, wenn an einem Brett vor ihm ein Spieler mit einer größeren Meldenummer eingesetzt wird. Sofern anstelle des genullten Spielers kein anderer spiel- oder einsatzberechtigter Spieler benannt werden kann, werden auch die folgenden Bretter genullt.

3.1.6.2.              Der Einsatz eines Spielers, der für die betreffende Mannschaft nicht oder nicht mehr spielberechtigt ist, hat den Verlust des Wettkampfes mit Aberkennung aller Brettpunkte zur Folge. Der gegnerischen Mannschaft werden entsprechend die Mannschafts- und Brettpunkte gutgeschrieben.

 

3.2.  Bayerische Mannschaftsmeisterschaft

3.2.1.     Klassen und Gruppen

3.2.1.1.              Die Bayerische Schach-Mannschaftsmeisterschaft wird in drei Klassen ausgetragen:

- Oberliga mit in der Regel zehn, ausnahmsweise zwölf Mannschaften,

- Landesliga, bestehend aus zwei Gruppen (Nord, Süd) mit je zehn Mannschaften; ; zur Landesliga Nord gehören die Bezirksverbände Mittelfranken, Oberfranken, Oberpfalz und Unterfranken;

- Regionalliga, bestehend aus vier Gruppen (Nordost, Nordwest, Südost, Südwest) mit je zehn Mannschaften;

zur Regionalliga Nordost gehören die Bezirksverbände Mittelfranken und Oberpfalz;

zur Regionalliga Nordwest gehören die Bezirksverbände Oberfranken und Unterfranken;

zur Regionalliga Südost gehören die Bezirksverbände Niederbayern und Oberbayern;

zur Regionalliga Südwest gehören die Bezirksverbände München-Stadt und Schwaben.

 

3.2.1.2.              Die Siegermannschaft der Oberliga erhält den Titel "Bayerischer Mannschaftsmeister ..."

3.2.1.3.              Die Gruppen der Landesliga und der Regionalliga werden nach Eingang der Mannschaftsanmeldungen (Nr. 3.2.1) vom Spielleiter unter Berücksichtigung der Auf- und Abstiegsregelungen (Nr. 3.1.6 - 8) ihrer geographischen Lage und der sich aus der letztjährigen Tabelle ergebenden Spielstärke eingeteilt.

 

3.2.2.     Spielmodus

3.2.2.1.              In jeder Gruppe wird ein Vollrundenturnier ohne Rückrunde gespielt.

3.2.2.2.              Jeder Mannschaftskampf wird an acht Brettern mit den Brettnummern 1 bis 8 ausgetragen. Es müssen mindestens vier Spieler zu einem Mannschaftskampf antreten.

3.2.2.3.              Die Spieler der im Rundenplan erstgenannten Mannschaft eines Mannschaftskampfes führen an den Brettern mit ungerader Nummer die schwarzen Steine und an den Brettern mit gerader Nummer die weißen Steine.

3.2.2.4.              Die erstgenannte Mannschaft hat Heimrecht, wenn dies nicht ausdrücklich anders festgesetzt ist.

 

3.2.3.     Aufstieg

3.2.3.1.              Der Aufstieg aus der Oberliga in die übergeordnete Klasse richtet sich nach den Turnierbestimmungen des DSB.

3.2.3.2.              Die Sieger der Landesligagruppen steigen in die Oberliga auf. Ausnahmsweise steigen auch die beiden Zweitplatzierten auf, wenn damit bei fehlenden Absteigern aus der 2. Bundesliga die Oberliga auf zehn Mannschaften aufgefüllt werden kann.

3.2.3.3.              Die Sieger der Regionalligagruppen steigen in die Landesligen auf, und zwar:

- die Sieger aus den Regionalligen Nordost und Nordwest in die Landesliga Nord,

- die Sieger aus den Regionalligen Südost und Südwest in die Landesliga Süd.

3.2.3.4.              Die Bezirksmeister steigen in die Regionalliga auf, und zwar:

- die Sieger aus den Bezirksverbänden Mittelfranken und Oberpfalz in die Regionalliga Nordost,

- die Sieger aus den Bezirksverbänden Oberfranken und Unterfranken in die Regionalliga Nordwest,

- die Sieger aus den Bezirksverbänden Niederbayern und Oberbayern in die Regionalliga Südost,

- die Sieger aus den Bezirksverbänden München-Stadt und Schwaben in die Regionalliga Südwest.

3.2.3.5.              Ein Verein kann in einer Klasse nur mit einer Mannschaft vertreten sein. Eine Mannschaft kann nicht aufsteigen, wenn der Klasse, in die sie aufsteigt, bereits eine Mannschaft desselben Vereins angehört, es sei denn, diese belegt einen Auf- oder Abstiegsplatz. Das Aufstiegsrecht geht an eine der nächstplatzierten aufstiegsfähigen Mannschaften über.

3.2.3.6.              Meldet eine Mannschaft ihre Teilnahme nicht bis zu dem in der Ausschreibung festgelegten Termin an, so steigt eine Mannschaft aus derjenigen Klasse oder Gruppe auf, in welche die nicht angemeldete Mannschaft im Falle ihres Abstiegs abgestiegen wäre. Das gilt auch für Mannschaften, die im vorangegangenen Spieljahr gemäß Nr. 3.1.2.3 ausgeschieden sind.

 

3.2.4.     Abstieg

3.2.4.1.              Aus der Oberliga steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften ab.

3.2.4.2.              Wird hierdurch je nach Zahl der Absteiger aus der 2. Bundesliga auch unter Berücksichtigung des erweiterten Aufstiegs gem. Nr. 3.2.3.2 Satz 2 nicht die Anzahl von 10 Teilnehmern erreicht, gelten der Reihe nach folgende Abstiegsregeln.

a) Es steigen ausnahmsweise drei Mannschaften ab, wenn dadurch eine gerade Anzahl von 10 oder 12 Teilnehmern gebildet werden kann.

b) Es verbleibt der Vorletzte in der Oberliga, wenn es gilt, die Anzahl der Mannschaften auf zehn aufzufüllen.

c) Die Oberliga wird auf zwölf Mannschaften aufgestockt; Die Teilnehmerzahl soll im Folgejahr wieder auf zehn vermindert werden.

d) Es steigen bei sechs oder mehr Absteigern aus der 2. Bundesliga vier oder mehr Mannschaften ab.

 

Erläuterung der denkbaren Abstiegssituationen aus der Oberliga:

Absteiger aus den 2. Bundesligen

0

1

2

3

4

5

6

Absteiger aus Oberliga

2

1

2

3

2

3

4

Aufsteiger aus Landesligen

4

2

2

2

2

2

2

= Ligastärke der OL dann:

10

10

10

10

12*

12*

12*

Zahl der Absteiger aus einer 12er Oberliga im Folgejahr

2

3

4

3

4

5

6

eine 12-Liga wird im Folgejahr auf 10 Mannschaften reduziert.

 

3.2.4.3.              Als Absteiger aus der 2. Bundesliga gilt auch eine Mannschaft, die erklärt, dass sie ihre Mannschaft aus der Bundesliga zurückzieht und in der Oberliga spielen will. Eine solche Erklärung muss spätestens zwei Wochen nach dem letzten Spieltag der 2. Bundesliga beim Bundesspielleiter eingegangen sein.

3.2.4.4.              Aus der Landesliga und der Regionalliga steigen so viele Mannschaften ab, dass jede Gruppe erneut zehn Mannschaften umfasst. Der Letztplatzierte steigt in jedem Fall ab.

3.2.4.5.              Eine Mannschaft, die ihre Teilnahme nicht bis zum Termin für die Mann­schafts­anmel­dung anmeldet oder sich bis zum Beginn der 1. Runde zurückzieht, wird aus der Liste der Teilnehmer gestrichen und hat auch im Folgejahr keine Teilnahmeberechtigung. Dies gilt auch für Mannschaften, die gem. Nr. 3.1.2.3 aus der Tabelle gestrichen werden, sowie für Mannschaften der 2. Bundesliga, die aufgrund ihrer Nichtteilnahme als Letztplatzierte ihrer Staffel gelten.

3.2.4.6.              Eine Mannschaft gilt als Letztplatzierte ihrer Gruppe, wenn eine höher spielende Mannschaft desselben Vereins in diese Klasse absteigt, es sei denn sie belegt einen Aufstiegs- oder Abstiegsplatz.

 

3.2.5.     Terminfestlegung

3.2.5.1.              Der Rundenplan ergibt sich grundsätzlich durch Auslosung. Die Anwendung modifizierter Paarungstabellen und einer eingeschränkten Auslosung ist zulässig zur Verwirklichung folgender wünschenswerter Eigenschaften des Rundenplanes:

- Berücksichtigung von Durchlosewünschen von Vereinen mit mehreren Mannschaften in bezirksübergeordneten Ligen,

- Heimrechtswechsel bei sich wiederholenden Paarungen in jedem zweiten Jahr,

- Vermeidung von Begegnungen zwischen Mannschaften aus demselben Bezirk oder mit besonders kurzem Reiseweg in den letzten Runden.

3.2.5.2.              Spielt die Oberliga mit zwölf Mannschaften, so werden eine Einfach- und fünf Doppelrunden gespielt. Spielbeginn für die Doppelrunden ist jeweils Samstag, 14.00 Uhr, und Sonntag, 10.00 Uhr. Für die Einfachrunde gilt Abs. 3.

3.2.5.3.              Die übrigen Wettkämpfe finden jeweils am Sonntag statt. Falls sich die Parteien nicht anderweitig einigen, beginnt der Wettkampf um 10.00 Uhr. Die Gastmannschaft kann spätestens fünf Wochen vor einem Mannschaftskampf schriftlich verlangen, dass der Spielbeginn um bis zu eine Stunde verlegt wird. Der Bundesspielleiter ist davon mit gleicher Post zu unterrichten. Abweichungen vom Spielbeginn um 10 Uhr in der letzten Runde bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Bundesspielleiter.

3.2.5.4.              Die Verlegung eines vom Bundesspielleiter in der Ausschreibung festgelegten Spieltermins bedarf der vorherigen Genehmigung des Bundesspielleiters. Eine Verlegung von Kämpfen der letzten Runde ist nicht möglich.

 

3.2.6.     Mannschaftsnominierung

3.2.6.1.              Ein Verein muss für jede Mannschaft acht Stammspieler mit den Meldenummern 1 bis 8 und kann bis zu sechs Ersatzspieler mit den Meldenummern 9 bis 14 sowie zwei weitere Ersatzspieler mit den Meldenummern 15 und 16 melden. Mit den Meldenummern 15 und 16 dürfen nur Spieler gemeldet werden, die im gesamten Spieljahr der Altersklasse U 20 angehören.

3.2.6.2.              Die Spieler müssen zu dem vom Bundesspielleiter in der Ausschreibung festgesetzten Zeitpunkt für den Verein als spielaktive Mitglieder gemeldet sein.

3.2.6.3.              Für eine höhere Spielklasse gemeldete Stammspieler können in einer niedrigeren Klasse nicht als Spieler gemeldet werden.

3.2.6.4.              Als Stammspieler einer Mannschaft auf DSB-Ebene zählt auch die dortige Meldenum­mer 9, sofern sie dort mit den Meldenummern 1 bis 8 drei Spieler gemeldet hat, die unter die Ausländerregelung der Turnierordnung des DSB fallen.

3.2.6.5.              Enthält eine Meldung einer in den Bayerischen Mannschaftsmeisterschaften oder auf DSB-Ebene gemeldeten Mannschaft Spieler, die für diese Mannschaft nicht oder nicht mehr spielberechtigt sind, so sind diese Spieler zu streichen; die nachfolgenden Spieler rücken auf. Spieler, die dadurch in der Aufstellung auf die Meldenummern 1 bis 8 aufrücken, gelten ab dem Zeitpunkt, in dem der Grund der Streichung bekannt war, als Stammspieler dieser Mannschaft. Sie sind in einer niedrigeren Mannschaften der Bayerischen Mannschaftsmeisterschaften ab diesem Zeitpunkt nicht mehr spielberechtigt.

3.2.6.6.              Jede Mannschaft muss zusammen mit der Mannschaftsnominierung einen Mannschaftsführer benennen.

3.2.6.7.              Der Spielleiter kann Mannschaftsnominierungen ganz oder teilweise zurückweisen, wenn nachrangige Bretter um mehr als 300 DWZ-Punkte besser sind, ohne dass dies begründet ist.

3.2.6.8.              Ein Nachmelden von Spielern ist nicht zulässig.

3.2.6.9.              Spielgemeinschaften bedürfen der vorherigen Zulassung durch das Präsidium des BSB.

 

3.2.7.     Schiedsrichter

3.2.7.1.              Die Kämpfe der Oberliga werden von Schiedsrichtern, deren Einsatz der Bundesspielleiter regelt, geleitet..

3.2.7.2.              Die Schiedsrichter müssen mindestens eine Lizenz als Regionaler Schiedsrichter haben. In Ausnahmefällen kann der Bundesspielleiter auch andere Personen, die Erfahrung in der Leitung von Turnieren bewiesen haben, als Schiedsrichter berufen.

3.2.7.3.              Die Kosten werden von den am Wettkampf beteiligten Vereinen gleichmäßig getragen und sind an Ort und Stelle auszuzahlen. Die Einzelheiten regelt die Turnierausschreibung.

3.2.7.4.              Auch für Wettkämpfe der Landesliga und Regionalliga wird auf Verlangen einer der beteiligten Mannschaften ein Schiedsrichter bestellt. Der verlangende Verein schlägt mindestens 4 Wochen vor dem Mannschaftskampf einen einsatzbereiten Schiedsrichter vor. Der Bundesspielleiter bestellt den Schiedsrichter. Er ist an den Vorschlag des verlangenden Vereins nicht gebunden. Die Kosten des Schiedsrichters werden von den beteiligten Vereinen zu gleichen Teilen getragen.

 

3.2.8.     Mannschaftsaufstellung

3.2.8.1.              Fünf Minuten vor Beginn eines Mannschaftskampfes haben die Mannschaftsführer dem Schiedsrichter die vollständigen Mannschaftsaufstellungen auszuhändigen.

3.2.8.2.              Die Spieler müssen in der gem. Nr. 3.2.7.1 gemeldeten Reihenfolge aufgestellt werden. Dabei muss für jedes Brett ein spielberechtigter Spieler eingesetzt werden.

 

3.2.9.     Einsatz von Spielern

3.2.9.1.              Spieler, die in höheren Klassen eingesetzt werden, sind am gleichen Wochenende und am darauffolgenden Spieltermin in den niedrigeren Mannschaften nicht spielberechtigt. Dies bezieht sich auch auf einen Wettkampf, der nach dem regulären Spielplan am gleichen Wochenende oder am darauffolgenden Spieltermin stattfinden würde, jedoch verlegt ist.

3.2.9.2.              Ein Spieler darf in einer Runde nur einmal eingesetzt werden. Zu einer Runde gehören zunächst alle Mannschaftskämpfe, die nach Terminplan an demselben Tag stattfinden sollen. Mannschaftskämpfe an verschiedenen Tagen gehören dann zur selben Runde, wenn dies vom Bundesspielleiter ausdrücklich so festgesetzt wurde. Die Verlegung eines Mannschaftskampfes ändert nicht seine Zugehörigkeit zur ursprünglichen Runde.

3.2.9.3.              Die Bestimmungen unter 3.2.10.1 und 3.2.10.2 finden keine Anwendung im Verhältnis zwischen den jedem einzelnen Angehörigen des Bundes offenstehenden Mannschaftskämpfen und den nur speziellen Teilgruppen (z.B. Senioren, Damen, Jugend, Schüler, Mädchen) offenstehenden Mannschaftskämpfen.

 

3.2.10. Geldbußen

3.2.10.1.          Tritt eine Mannschaft zu einem Wettkampf nicht an, so wird dem Verein eine Geldbuße von 500,00 DM (ab 01.01.2002: € 250,00) auferlegt.

3.2.10.2.          Wenn bei einer Mannschaft ein oder mehrere Bretter frei bleiben, so hat der Verein für jedes nicht besetzte Brett bei den Brettern 1 - 4 eine Geldbuße von 100,00 DM (ab 01.01.2002: € 50,00) und bei den Brettern 5 - 8 eine Geldbuße von 20,00 DM (ab 01.01.2002: € 10,00)zu zahlen.

3.2.10.3.          Verstöße gegen die Pflichten des Heimvereins, die Vorschriften über die Ergebnismeldung, die Einsendung der Partieaufzeichnungen werden je nach Schwere des Falles mit einer Geldbuße von 5,--bis 100,-- DM (ab 01.01.2002: € 5,00 bis € 50,00) geahndet.

3.2.10.4.          Die Geldbußen verhängt der Bundesspielleiter. Die Befugnisse des Spielleiters nach § 13a der Satzung bleiben hiervon unberührt.

 

3.3.  Bayerische Schach-Mannschaftsmeisterschaft der Damen

3.3.1.     Klassen und Gruppen

3.3.1.1.              Die Bayerische Schach-Mannschaftsmeisterschaft der Damen wird in einer Klasse ausgetragen.

3.3.1.2.              Sollte die Anzahl der interessierten Mannschaften dafür zu klein sein, versucht die Damenreferentin eine Spielvereinbarung mit Nachbarlandesverbänden zu treffen. Steigt die Zahl der Mannschaften über zehn, erfolgt eine Trennung in zwei Klassen oder Gruppen nach geographischen Gesichtspunkten. In letzterem Fall führen die Gruppensieger einen Stichkampf durch.

3.3.1.3.              Die Siegermannschaft erhält den Titel "Bayerischer Damenvereinsmannschaftsmeister ...." und ist nach Maßgabe der Bestimmungen des Deutschen Schachbundes zum Aufstieg bzw. zum Stichkampf um den Aufstieg in die 2. Damenbundesliga berechtigt.

 

3.3.2.     Spielmodus

3.3.2.1.              In jeder Gruppe wird ein Vollrundenturnier ohne Rückrunde gespielt.

3.3.2.2.              Jeder Mannschaftskampf wird an vier Brettern ausgetragen. Es müssen mindestens zwei Spielerinnen zu einem Mannschaftskampf antreten.

3.3.2.3.              Die Spielerinnen der im Rundenplan erstgenannten Mannschaft eines Mannschaftskampfes führen an den Brettern mit ungerader Nummer die schwarzen Steine und an den Brettern mit gerader Nummer die weißen Steine. Die erstgenannte Mannschaft hat Heimrecht, wenn dies nicht ausdrücklich anders festgesetzt ist.

 

3.3.3.     Terminfestlegung und Paarungsplan

3.3.3.1.              Der Rundenplan ergibt sich grundsätzlich durch Auslosung. Die Anwendung modifizierter Paarungstabellen und einer eingeschränkten Auslosung ist zulässig zur Verwirklichung folgender wünschenswerter Eigenschaften des Rundenplanes:

- Berücksichtigung von Durchlosewünschen von Vereinen mit mehreren Mannschaften in bezirksübergeordneten Ligen,

- Heimrechtswechsel bei sich wiederholenden Paarungen in jedem zweiten Jahr,

- Vermeidung von Begegnungen zwischen Mannschaften aus demselben Bezirk oder mit besonders kurzem Reiseweg in den letzten Runden.

3.3.3.2.              Die Wettkämpfe finden am Sonntag statt. Falls sich die Parteien nicht anderweitig einigen, beginnt der Wettkampf um 10.00 Uhr. Die Gastmannschaft kann spätestens 5 Wochen vor einem Mannschaftskampf schriftlich verlangen, dass der Spielbeginn um eine Stunde verlegt wird. Die Damenreferentin ist davon mit gleicher Post zu unterrichten. Abweichungen vom Spielbeginn um 10 Uhr in der letzten Runde bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Damenreferentin.

3.3.3.3.              Die Verlegung eines von der Damenreferentin in der Ausschreibung festgelegten Spieltermins bedarf der vorherigen Genehmigung der Damenreferentin. Anspruch auf Verlegung hat ein Verein nur bei Abstellen von mehr als einer Stammspielerin für Länderkämpfe auf deutscher oder bayerischer Ebene.

3.3.4.     Mannschaftsmeldungen

3.3.4.1.              Interessierte Mannschaften haben ihre Teilnahme bis zu dem von der Damenreferentin in der Ausschreibung festgesetzten Termin anzumelden.

3.3.4.2.              Spielgemeinschaften können auf der Tagung der Bezirksdamenreferenten durch Mehrheitsbeschluss zugelassen werden.

 

3.3.5.     Mannschaftsnominierung

3.3.5.1.              Ein Verein muss für jede Mannschaft vier Stammspielerinnen und kann beliebig viele Ersatzspielerinnen melden. Für eine höhere Klasse gemeldete Stammspielerinnen können in einer niedrigeren Klasse nicht als Spielerinnen gemeldet werden.

3.3.5.2.              Es dürfen beliebig viele Spielerinnen, deren Spielberechtigung auf einen anderen Mitgliedsverein des BSB lauten (Gastspielerinnen) gemeldet werden. Gastspielerinnen sind in der Mannschaftsmeldung zu kennzeichnen.

3.3.5.3.              Jede Mannschaft muss zusammen mit der Mannschaftsnominierung einen Mannschaftsführer benennen.

3.3.5.4.              Die teilnehmenden Vereine haben die Mannschaften (Spielerinnen und Mannschaftsführer) in der von der Damenreferentin in der Ausschreibung festgesetzten Form innerhalb der festgesetzten Frist zu nominieren.

3.3.5.5.              Ein Nachmelden von Spielerinnen ist zulässig. Die Nachmeldungen werden nach den bisher gemeldeten Spielerinnen angefügt.

 

3.3.6.     Mannschaftsaufstellung

3.3.6.1.              Zu Beginn eines Mannschaftskampfes haben die Mannschaftsführer dem Schiedsrichter die vollständigen Mannschaftsaufstellungen auszuhändigen.

3.3.6.2.              Die Spielerinnen müssen in der gem. Nr. 3.3.5.1 gemeldeten Reihenfolge aufgestellt werden. Dabei muss für jedes Brett eine spielberechtigte Spielerin eingesetzt werden. Unbesetzte Bretter sind im Spielbericht deutlich zu kennzeichnen.

 

3.3.7.     Einsatz von Spielerinnen

3.3.7.1.              Je Wettkampf dürfen höchstens zwei Gastspielerinnen eingesetzt werden.

3.3.7.2.              Spielerinnen, die mehr als einmal in höheren Klassen gespielt haben, sind in niedrigeren Spielklassen nicht mehr spielberechtigt. Der zweimalige Einsatz in einer Doppelrunde der Bundesliga gilt als einmaliger Einsatz.

3.3.7.3.              Eine Spielerin darf in einer Runde nur einmal eingesetzt werden. Zu einer Runde gehören zunächst alle Mannschaftskämpfe, die nach Terminplan am selben Tag stattfinden sollen. Mannschaftskämpfe an verschiedenen Tagen gehören nur dann zur selben Runde, wenn dies von der Damenreferentin ausdrücklich so festgesetzt wurde. Die Verlegung eines Mannschaftskampfes ändert nicht seine Zugehörigkeit zur ursprünglichen Runde.

3.3.7.4.              Die Bestimmungen unter Absatz 2 und 3 finden keine Anwendung im Verhältnis zwischen den jedem einzelnen Angehörigen des Bundes offenstehenden Mannschaftskämpfen und den nur speziellen Teilgruppen (z. B. Senioren, Damen, Jugend, Schüler, Mädchen) offenstehenden Mannschaftskämpfen.

 

3.3.8.     Geldbußen

3.3.8.1.              Tritt eine Mannschaft ...ohne zureichenden Grund zu einem Wettkampf nicht an, so wird dem Verein eine Geldbuße von DM 200,00 (ab 01.01.2002: € 100,00) auferlegt.

3.3.8.2.              Wenn bei einer Mannschaft mehr als ein Brett frei bleibt, so hat der Verein für jedes nicht besetzte Brett eine Geldbuße von DM 10,00 (ab 01.01.2002: € 5,00) an den BSB zu zahlen.

3.3.8.3.              Verstöße gegen die Vorschriften über die Ergebnismeldung werden, je nach Schwere des Falles, mit einer Geldbuße von DM 5,00 bis DM 50,00 (ab 01.01.2002: € 5,00 bis € 50,00) geahndet.

3.3.8.4.              Geldbußen verhängt der Referent für Damenschach. Die Befugnisse des Spielleiters nach § 13a der Satzung bleiben hiervon unberührt.

 

3.4.  Bayerisches Schach-Mannschaftspokalturnier

3.4.1.     Spielmodus

3.4.1.1.              Zum Bayerischen Schach-Mannschaftspokalturnier kann jeder Bezirksverband eine Vereinsmannschaft melden. Auf DSB-Ebene vorberechtigte Vereine können nicht gemeldet werden. Der Pokal wird im K.-o.-System ausgetragen. Die nach zwei Runden übrigbleibenden zwei Siegermannschaften sind für das übergeordnete Mannschaftspokalturnier des DSB qualifiziert. Kann oder will eine vorberechtigte Mannschaft nicht teilnehmen, so rücken die Finalverlierer nach.

3.4.1.2.              Paarungen und Heimrechtsverteilung werden durch Verlosung bestimmt. Dabei werden in der 1. Runde die Vertreter aus dem nördlichen Bereich (Bezirksverbände Mittelfranken, Oberfranken, Oberpfalz, Unterfranken) und aus dem südlichen Bereich (Bezirksverbände München-Stadt, Niederbayern, Oberbayern, Schwaben) untereinander ausgelost.

3.4.1.3.              Die Spieler des Heimvereins führen an den Brettern 1 und 4 die schwarzen Steine und an den Brettern 2 und 3 die weißen Steine. Bei Gleichstand nach Brettpunkten entscheidet das vorderste Gewinnbrett. Enden alle Partien remis, so entscheidet das Los.

 

3.4.2.     Durchführung

3.4.2.1.              Fünf Minuten vor Beginn eines Mannschaftskampfes haben die Mannschaftsführer dem Schiedsrichter die vollständigen Mannschaftsaufstellungen auszuhändigen.

3.4.2.2.              Für jedes Brett muss ein spielberechtigter Spieler eingesetzt werden.

3.4.2.3.              Im übrigen gelten die Vorschriften über die Durchführung der Bayerischen Mannschaftsmeisterschaft entsprechend.

 

3.4.3.     Fahrtkostenerstattung

3.4.3.1.              Zum Ausgleich der Reisekosten hat der Heimverein dem Gastverein eine Pauschalerstattung von 0,25 DM/km (ab 01.01.2002: € 0,15 je km)für die um 50 km verringerte einfache Wegstrecke zu bezahlen.

 

3.5.  Bayerische Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft

3.5.1.     Klassen und Gruppen

3.5.1.1.              Die Bayerische Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft wird in drei Klassen ausgetragen:

- Oberliga (Bayernliga) mit acht Mannschaften;

- Landesliga, bestehend aus zwei Gruppen (Nord und Süd) mit je acht Mannschaften;

- Regionalliga, bestehend aus vier Gruppen (Nordost, Nordwest, Südost, Südwest) mit je acht Mannschaften.

3.5.1.2.              Die einzelnen Gruppen werden nach geographischen Gesichtspunkten eingeteilt.

3.5.1.3.              Der Sieger der Oberliga erhält den Titel "Bayerischer Schnellschach-Mannschaftsmeister..."

 

3.5.2.     Spielmodus

3.5.2.1.              In jeder Gruppe wird ein Vollrundenturnier ohne Rückrund gespielt.

3.5.2.2.              Jeder Mannschaftskampf wird an vier Brettern, in der Oberliga an sechs Brettern ausgetragen. Es müssen mindestens zwei, in der Oberliga drei Spieler zu einem Mannschaftskampf antreten.

3.5.2.3.              Alle Mannschaftskämpfe einer Gruppe werden an einem Tag an einem Ort als Vollrundenturnier ohne Rückrunde in sieben Runden ausgetragen.

3.5.2.4.              Die Ausrichtung wird den Bezirksverbänden übertragen, und zwar in folgender Reihenfolge:

- Oberliga: Mittelfranken, München, Oberfranken, Niederbayern, Oberpfalz, Oberbayern, Unterfranken, Schwaben;

- Landesliga Nord: Mittelfranken, Oberfranken, Oberpfalz, Unterfranken;

- Landesliga Süd: München, Niederbayern, Oberbayern, Schwaben;

- Regionalligen:

- Nordost: Oberpfalz und Mittelfranken,

- Nordwest: Oberfranken und Unterfranken,

- Südost: Oberbayern und Niederbayern,

- Südwest: Schwaben und München.

3.5.2.5.              Von der Reihenfolge kann in Einzelfällen abgewichen werden, soweit ein Bezirksverband sich bereit erklärt, mehrere Klassen und Gruppen an einem Ort oder an einem Termin zusammenzufassen.

3.5.2.6.              Der Termin wird durch den Bundesspielleiter im Einvernehmen mit den ausrichtenden Bezirken festgelegt.

3.5.2.7.              Die Spieler der im Rundenplan erstgenannten Mannschaft eines Mannschaftskampfes führen an den Brettern mit ungerader Nummer die schwarzen Steine und an den Brettern mit gerader Nummer die weißen Steine.

3.5.2.8.              Die Bedenkzeit beträgt 30 Minuten je Spieler.

 

3.5.3.     Aufstieg

3.5.3.1.              Die Sieger der Landesligen steigen in die Oberliga auf.

3.5.3.2.              Die Sieger der Regionalligen steigen in eine der Landesligen auf.

3.5.3.3.              Die Bezirksmeister steigen in die Regionalligen auf und werden diesen gemäß Nr. 3.5.1.2 zugeteilt.

3.5.3.4.              Ein Verein kann in einer Liga grundsätzlich nur mit einer Mannschaft vertreten sein. Eine Mannschaft kann nicht aufsteigen, wenn der Liga, in die sie aufsteigt, bereits eine Mannschaft desselben Vereins angehört. Das Aufstiegsrecht geht an die nächstplatzierte aufstiegsfähige Mannschaft über.

 

3.5.4.     Abstieg

3.5.4.1.              Aus jeder Liga steigen zwei Mannschaften ab.

3.5.4.2.              Nichtteilnehmende Mannschaften gelten als Absteiger und verlieren das Recht, im kommenden Jahr an den Meisterschaften teilzunehmen, es sei denn, sie qualifizieren sich wieder über den Bezirksverband.

3.5.4.3.              Eine Mannschaft gilt als Letztplatzierte ihrer Gruppe, wenn eine höher spielende Mannschaft desselben Vereins in diese Gruppe absteigt, es sei denn sie belegt einen Aufstiegs- oder Abstiegsplatz.

 

3.5.5.     Durchführung

3.5.5.1.              Die Wettkampfleitung jeder Gruppe obliegt einem vom Bundesspielleiter im Einvernehmen mit dem ausrichtenden Bezirksverband eingesetzten Schiedsrichter. Die Kosten der Schiedsrichter werden vom Bayerischen Schachbund erstattet.

3.5.5.2.              Die teilnehmenden Vereine melden bis 15 Minuten vor Spielbeginn die Spieler; in der Oberliga sechs Stammspieler und zwei Ersatzspieler, in der Landes- und in der Regionalliga vier Stammspieler und zwei Ersatzspieler.

3.5.5.3.              Eine Mannschaft kann zu einem Spiel nur antreten, wenn in der Oberliga mindestens drei Spieler, in den übrigen Ligen mindestens zwei Spieler anwesend sind. Die Spieler müssen in der gemeldeten Reihenfolge aufgestellt werden. Freibleibende Bretter sind durch Aufrücken zu füllen.

3.5.5.4.              Bleibt ein Brett unbesetzt, so werden alle nachrangingen Bretter genullt.

3.5.5.5.              Tritt ein Verein trotz seiner Meldung und ohne rechtzeitige Absage nicht an, setzt der Bundesspielleiter gegen ihn eine Geldbuße bis zu 200,00 DM (ab 01.01.2002: € 100,00) fest.

 

3.5.6.     Experimentierklausel

3.5.6.1.              Der Bundesspielleiter wird ermächtigt, das Turnier unter Abweichung von den vorstehenden Regelungen auch in anderer Form durchzuführen, insbesondere andere Klassen und Gruppenbildungen vorzunehmen, die Vorberechtigungen sowie Auf-und Abstieg neu zu regeln, einzelne oder alle Gruppen im Schweizer System durchzuführen. Die im vorhergehenden Turnier erworbenen Vorberechtigungen müssen hierbei jedoch berücksichtigt werden.

 

3.6.  Blitzschach-Mannschaftsmeisterschaft

3.6.1.     Die Bayerische Blitzschach-Mannschaftsmeisterschaft wird mit höchstens 26 Vereinsmannschaften im Vollrundenturnier an einem Tag durchgeführt. Jeder Verein kann nur mit einer Mannschaft teilnehmen.

3.6.2.     Die Bedenkzeit beträgt fünf Minuten je Spieler.

3.6.3.     Zur Teilnahme an der Bayerischen Blitzschach-Mannschaftsmeisterschaft sind berechtigt:

a) die sieben erstplatzierten Mannschaften der vorjährigen Blitzschach-Mannschaftsmeisterschaft;

b) je zwei von den Bezirksverbänden gemeldete Mannschaften;

c) eine Mannschaft des ausrichtenden Vereins oder Verbandes;

d) weitere, von den Bezirksverbänden nach Maßgabe ihrer Qualifikation vorgeschlagene Mannschaften zur Vergabe verbleibender Freiplätze, wobei eine gerade Teilnehmerzahl anzustreben ist.

3.6.4.     Jede Mannschaft besteht aus vier Stammspielern und bis zu einem Ersatzspieler. Die Reihenfolge in der vor Turnierbeginn abzugebenden Aufstellung ist bindend. Freibleibende Bretter müssen durch Aufrücken besetzt werden.

3.6.5.     Bleibt ein Brett unbesetzt, so werden alle nachrangingen Bretter genullt.

3.6.6.     Der Sieger erhält den Titel "Bayerischer Blitz - Mannschaftsmeister..."

3.6.7.     Die erstplatzierten Mannschaften sind für übergeordnete Turniere des DSB nach Maßgabe der TO des DSB qualifiziert.

 

Vorschläge, Anmerkungen sowie Kritik richten Sie bitte an Kurt Ewald