Willkommen beim Bayerischen Schachbund!











 

BAYERISCHER SCHACHBUND E. V.

 

 

 

 

VERLEIHUNGSORDNUNG FÜR DIE EHRENNADEL

 

(Stand November 1988)

 

 

 

§ 1

 

Für besondere Verdienste um das bayerische Schach verleiht der Bayerische Schachbund die "Ehrennadel des BSB" in Gold und Silber.

Die Ehrennadel kann auch an Vereine verliehen werden.

 

§ 2

 

Die Verleihung der Ehrennadel erfolgt durch Beschluß des Präsidiums. Bei Verleihung der Nadel an Präsidiumsmitglieder des Bayerischen Schachbundes ist ein Beschluß der Bundesversammlung erforderlich.

Folgende Richtlinien sind zu beachten:

 

§ 3

 

Die goldene Ehrennadel kann verliehen werden

a) an Internationale Großmeister, Internationale Meister, Deutschlandmeister,

b) für hervorragende Verdienste um die Schachorganisation,

c) an Vereine bei Erringung der Deutschen Mannschaftsmeisterschaft.

 

§ 4

 

Die silberne Ehrennadel kann verliehen werden

 

a) an Spieler, die sich für die Deutsche Einzelmeisterschaft qualifizieren, die in der Meisterschaft von Bayern einen der drei ersten Plätze belegen,

b) für besondere Verdienste um die Schachorganisation,

c) an Vereine bei Erringung der Bayerischen Mannschaftsmeisterschaft.

 

§ 5

 

1. Bei Auszeichnung eines Vereins erhält der Verein an Stelle der Ehrennadel eine Ehrenurkunde, jedes Mannschaftsmitglied eine Ehrennadel mit zusätzlicher Inschrift "DMM" oder "BMM".

 

2. Wer als Mannschaftsmitglied gilt, wird in jedem Einzelfall durch Beschluß des Präsidiums festgelegt. Dabei werden im Falle der Deutschen Mannschaftsmeisterschaft alle die Spieler als Mannschaftsmitglieder anzusehen sein, die an Mannschaftskämpfen auf überbayerischer Ebene teilgenommen haben.

 

§ 6

 

Durchführungsbestimmungen kann das Präsidium erlassen.

 

Vorschläge, Anmerkungen sowie Kritik richten Sie bitte an Kurt Ewald